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esc interactive GmbH

Sie gehört zum Verbund der esc mediagroup GmbH.




ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER ESC INTERACTIVE GMBH


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§ 1 Präambel

Die esc interactive GmbH ist ein unabhängiger, internationaler Marketingspezialist mit dem Fokus auf Branding-, Trading- und Performance-orientierte Display Ad-Kampagnen. Angesichts der komplexen Rahmenbedingungen im Multichannel-Marketing bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die darauf ausgelegt sind, Ihre Ziele und die Ihrer Kunden zu erfüllen und so nachhaltig zur Kundenbindung beizutragen. Die esc interactive GmbH optimiert die Werbeinvestitionen ihrer Kunden anhand zielorientierter Kampagnen und Maßnahmen für Online- und Offline-Werbung, bei denen sie auf Leistungen von Vertragspartnern zurückgreift. Da die einzelnen Aufgaben und Projekte noch nicht feststehen, die Vertragspartner jedoch Vorgaben für ihre Planung benötigen, vereinbaren die Parteien die Geltung der nachfolgenden Geschäftsbedingungen als Rahmen ihrer geschäftlichen Beziehungen.


§ 2 Die Vertragspartner

2.1 Auftragnehmer ist die esc interactive GmbH, esc interactive GmbH, Josef-Felder-Str. 53, 81241 München, im Folgenden „ESCI“ oder „Auftragnehmer“ genannt.

2.2 Auftraggeber sind natürliche oder juristische Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Auftraggeber“). Der Auftraggeber möchte Leistungen von ESCI im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inhalten, insbesondere Werbemitteln, einkaufen. ESCI wird für die Erbringung dieser Dienstleistung entsprechend vergütet.

2.3 ESCI und der Auftraggeber sind frei in der Erteilung bzw. Annahme von Einzelaufträgen.


§ 3 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

3.1 Für alle Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ESCI („ESCI-AGB“) als Rahmenregelungen. Etwaige Sondervereinbarungen können sich aus dem jeweiligen Werbeauftrag („ESCI-WA“) ergeben.

3.2 Die Parteien sind sich einig, dass AGB des Auftraggebers nicht Vertragsinhalt werden. Das gilt auch für den Fall, dass den AGB des Auftraggebers Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt werden und diesen nicht durch ESCI widersprochen wird.

3.3 Vertragsgegenstand ist die Schaltung, Einstellung und/oder Ausstrahlung von Inhalten und Werbemitteln auf den dafür vorgesehenen Werbeträgern gemäß ESCI-WA. Dafür vorgesehene Werbeträger sind alle elektronischen oder feststehenden Werbeflächen von ESCI oder Dritten, insbesondere Websites, mobiles Internet, Apps, Banner, Videos und E-Mails.

3.4 Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung des vom Auftraggeber unterschriebenen ESCI-WA durch ESCI zustande. ESCI behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Vertrages ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.5 Zusicherungen von Eigenschaften, spezielle Leistungsbedingungen, mündliche Absprachen, durch welche die ESCI-AGB abgeändert werden, sowie neben- oder nachvertragliche Absprachen werden nur wirksam, wenn sie von ESCI in Schriftform gem. § 126 BGB bestätigt werden.

3.6 Über die Gespräche zur Präzisierung oder Veränderung vertraglicher Gegebenheiten kann ESCI Gesprächsnotizen fertigen. Die Notizen werden beiderseits verbindlich, wenn ESCI sie dem Auftraggeber überlässt und dieser nicht binnen einer Woche schriftlich Gegenvorstellungen bei ESCI erhebt.


§ 4 Allgemeine Grundsätze der Leistungserbringung und Abrechnung

4.1 ESCI wird bei der jeweiligen Aufgabenerfüllung die Vorgaben des Auftraggebers be¬achten und ihn jederzeit nach besten Kräften unterstützen und über den Stand der Leistungserbringung informieren.

4.2 Die Vergütung von ESCI richtet sich nach den im ESCI-WA zwischen den Parteien individuell festgelegten Konditionen. Der Auftraggeber erklärt sich bei allen Vergütungsmodellen mit einer Abrechnung auf Basis tatsächlich zustande gekommener Zahlen („Ist-Zahlen“) einverstanden. Grundlage jeder Abrechnung sind ausschließlich die von ESCI geprüften und bestätigten Leistungsdaten und Reportings.

4.3 Rechnungen von ESCI sind binnen 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber fällig und zahlbar.

4.4 ESCI ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen.


§ 5 Rechte und Pflichten der Parteien

5.1 Der Auftraggeber benennt im ESCI-WA einen Ansprechpartner, der ESCI für notwendige Inf¬or¬ma¬tio¬nen zur Verfügung steht und erforderliche Entscheidungen trifft oder unverzüglich her¬bei¬führt. ESCI wird den Auftraggeber-Ansprechpartner einschal¬ten, sofern und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des jeweiligen ESCI-WA objektiv erfor¬der¬lich ist. ESCI benennt seinerseits einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Position und Qualifika¬tion, die es ihm ermöglichen, erforderliche Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarten Werbemittel innerhalb der im ESCI-WA vereinbarten Zeit, spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn in dem vereinbarten Format zu übermitteln. Die Werbemittel sind mangelfrei und nur mit rechtmäßigen Inhalten zu liefern. Die Kosten der Übermittlung sowie einer eventuell notwendigen Konvertierung oder Aufbereitung trägt der Auftraggeber.

5.3 ESCI ist nicht verpflichtet, Werbemittel des Auftraggebers hinsichtlich ihrer Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht, zu prüfen.

5.4 ESCI behält sich vor, spezielle Werbeaufträge oder einzelne Werbemittel wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft, aus rechtlichen oder technischen Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Werbemittel nicht den Vorgaben dieser ESCI-AGB, dem bestätigten ESCI-WA oder etwaigen Sondervereinbarungen entsprechen oder die Veröffentlichung für ESCI aus anderen Gründen unzumutbar ist.

5.5 ESCI verpflichtet sich zur regelmäßigen Übermittlung eines prüffähigen Reportings über die Medialeistungen an den Auftraggeber.


§ 6 Rechte und Pflichten in Bezug auf das Medialeistungs-Portfolio von ESCI

6.1 Soweit nicht abweichendes im ESCI-WA vereinbart ist, entscheidet ESCI nach eigenem Ermessen, auf welchen Webeträgern (Webseiten, Mobil, Apps, Videos, Out-of-Home etc.) die Werbemittel platziert werden. Es besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung oder auf ein bestimmtes Mediavolumen auf einem bestimmten Werbeträger. ESCI wird die Belange des Auftraggebers jedoch angemessen berücksichtigen. ESCI ist dazu berechtigt, bestimmte Werbeschaltungen aus berechtigten rechtlichen, wirtschaftlichen oder weltanschaulichen Gründen zurückzuweisen.

6.2 Zusicherungen von Eigenschaften, spezielle Leistungsbedingungen, mündliche Absprachen, durch welche diese ESCI-AGB abgeändert werden, oder neben- oder nachvertragliche Vertragsabsprachen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich von ESCI bestätigt werden.


§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Der Auftraggeber räumt ESCI ein einfaches, nicht ausschließliches, übertragbares, nach Abrufmengen unbeschränktes, weltweites, auf die Laufzeit des jeweiligen ESCI-WA zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Die vorgenannte Rechteeinräumung umfasst die erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung, öffentlichen Wiedergabe, zur Sendung und Vorführung, zur Archivierung, zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung des Werbemittels, sofern, soweit und solange dies zur Durchführung des Werbeauftrags erforderlich ist.

7.2 Der Auftraggeber garantiert mit der Auftragserteilung, Inhaber sämtlicher zur Auftragsdurchführung erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu sein. Darüber hinaus sichert der Auftraggeber ESCI zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberpersönlichkeitsrechte, der vertragsgemäßen Nutzung der der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entgegenstehen. Der Auftraggeber weist diese Berechtigungen und Zustimmungen ESCI auf Anforderung unverzüglich nach.

7.3 ESCI ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden nebst Unternehmenskennzeichen und Logo zu benennen sowie bestimmte Werbemaßnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7.4 Der Auftraggeber gestattet ESCI die Weitergabe von anonymisierten Werbeinformationen zu Marktforschungszwecken an anerkannte Marktforschungsinstitute.


§ 8 Haftung der Parteien

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Haftung der Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Sollte ESCI wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung von Werbemitteln in Anspruch genommen werden, die vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen geliefert wurden oder die auf Anweisung des Auftraggebers von ESCI erstellt wurden, wird der Auftraggeber ESCI von diesen Ansprüchen freistellen und ESCI unverzüglich alle zur Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen bereitstellen sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für ESCI übernehmen. ESCI wird den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche sowie angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen schriftlich informieren und es dem Auftraggeber ermöglichen, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über diese Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.


§ 9 Kündigung / Kündigungsfristen / Storno

9.1 Zeitlich befristete Vertragsverhältnisse enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.

9.2 Zeitlich unbefristete Vertragsverhältnisse kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt davon unberührt.

9.3 Storniert der Auftraggeber einen ESCI-WA, nachdem ESCI alle notwendigen Maßnahmen für dessen Umsetzung getroffen hat (Anpassung der Werbemittel, Reservierung von Medialeistungen, Testlauf), so schuldet der Auftraggeber ESCI für diese Tätigkeiten einen Aufwendungsersatz in Höhe von 3% des Auftragswertes, höchstens jedoch EUR 500,00.


§ 10 Geheimhaltung

10.1 Die Parteien verpflichten sich alle Dokumente, Informationen und Daten, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht wurden bzw. zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten. Die Vertragspartner verpflichten sich, die Dokumente, Informationen und Daten des anderen Vertragspartners ebenso zu schützen wie eigene vertrauliche Informationen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

10.2 Gegenstand der Verschwiegenheitsverpflichtung sind auch solche Dokumente, Informationen und Daten, die mit den Vertragsparteien verbundene Unternehmen, sonstige Kooperationspartner oder Lieferanten betreffen, sowie Dokumente, Informationen und Daten über Kunden und Handelsvertreter der Vertragsparteien.

10.3 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt nicht für Dokumente, Informationen und Daten, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht oder für Informationen, die durch nachträgliche schriftliche, per Telefax oder per E-Mail getroffene Vereinbarung von der Geheimhaltung ausgenommen wurden.

10.4 Die Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.


§ 11 Datenschutz

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§ 12 Sonstiges / Schriftform

12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser ESCI-AGB einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

12.2 ESCI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder einzeln jedem mit dem Auftragnehmer im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zu übertragen. Der Auftraggeber stimmt bereits jetzt einer entsprechenden Erklärung durch ein mit dem Auftragnehmer verbundenen Unternehmen zu.

12.3 Ist eine Klausel dieser ESCI-AGB oder eine Regelung der auf deren Basis geschlossenen Einzelverträge unwirksam oder nicht durchsetzbar, so bleiben die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien einigen sich bereits jetzt, die unwirksame oder undurchsetzbare Regelung durch eine wirksame und durchsetzbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der ersetzten Regelung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

12.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland, wird deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.

12.5 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Düsseldorf.


v. 2017.01

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